Befugnisse und Verfahren 

Dem Europäischen Parlament – dem direkt gewählten Gremium der EU – wurden in den europäischen Verträgen zahlreiche Befugnisse übertragen. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Abschnitten. Dort erfahren Sie mehr darüber, wie die Verfahren ablaufen.

Legislativbefugnis 

Gemeinsam mit den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten im Rat ist das Parlament für den Erlass von EU-Rechtsvorschriften zuständig. Im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens werden die beiden Organe als gleichberechtigte Mitgesetzgeber tätig. In bestimmten Sonderfällen können andere Verfahren zur Anwendung kommen.

Haushaltsbefugnis 

Parlament und Rat müssen eine Einigung über den jährlichen Haushaltsplan der EU erzielen. Weitere Informationen über das Verfahren.

Kontrollbefugnis 

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments kontrollieren die Tätigkeit der Organe der EU, insbesondere die Tätigkeit der Kommission, die als Exekutive der Europäischen Union fungiert.

Nationale Parlamente 

Erfahren Sie mehr über die Zusammenarbeit des Europäischen Parlaments mit den nationalen Parlamenten in EU-Angelegenheiten.

Der Vertrag von Lissabon 

Der Vertrag von Lissabon ist die jüngste Überarbeitung der europäischen Verträge, mit denen dem Europäischen Parlament weitere Befugnisse übertragen wurden. Hier erfahren Sie mehr über die Einzelheiten.