Präsentation

Welche Aufgaben haben die Delegationen des Europäischen Parlaments?

Die Delegationen des Europäischen Parlaments sind offizielle Gruppen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEP), die Beziehungen zu den Parlamenten von Nicht-EU-Staaten, Regionen und Organisationen unterhalten und vertiefen.

Auf diese Weise fungieren die Delegationen als wichtiges Bindeglied des Parlaments zu anderen Gesetzgebungsorganen im In- und Ausland.

In Zusammenarbeit mit den Ausschüssen des Parlaments und den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die sich außerhalb der EU für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, untermauern die Delegationen die Standpunkte des Europäischen Parlaments.

Mittels einer durch regelmäßige Gespräche ausgeübten parlamentarischen Diplomatie fördern die Delegationen die EU auch im Allgemeinen und ermutigen ihre Partner, die Werte und Interessen der EU zu achten.

Interparlamentarische Treffen

Um mit gewählten Vertretern aus Ländern außerhalb der EU zusammenzutreffen, organisieren die Delegationen interparlamentarische Treffen, bei denen sie die Möglichkeit haben, Fragen direkt mit gewählten Vertretern aus den Ländern zu diskutieren, auf die sich ihre Aufmerksamkeit richtet.

Diese Treffen finden in der Regel ein- bis zweimal im Jahr statt und dauern einige Stunden oder Tage.

Sie finden an wechselnden Orten statt: Mal reisen die MdEP zu dem anderen Parlament in einem Land außerhalb der EU; mal empfangen die MdEP ihre Gäste im Europäischen Parlament.

Wenn die MdEP für solche Treffen in Länder außerhalb der EU reisen, bemühen sie sich darum, auch mit Menschen außerhalb des einladenden Parlaments zusammenzutreffen und von der EU finanzierte Projekte zu besichtigen.

Beratungen in Brüssel und Straßburg

Die Delegationen halten zudem Sitzungen in Brüssel und Straßburg ab, und zwar allein oder gemeinsam mit anderen Delegationen oder Ausschüssen.

Diese kurzen Sitzungen geben den Mitgliedern die Möglichkeit, ihre interparlamentarischen Begegnungen zu planen und die Lage in den Partnerländern zu erörtern.

Die Delegationen laden oft externe Gäste ein, um Präsentationen zu geben und sich mit den Mitgliedern auszutauschen. Viele Redner arbeiten für andere EU-Institutionen - meist für die Europäische Kommission oder den diplomatischen Dienst der EU - oder für Botschaften und Universitäten.

Die Delegationen laden manchmal auch Gäste ein, die sich andernfalls unter Umständen kein Gehör verschaffen können: z. B. Oppositionsangehörige und Vertreter der Zivilgesellschaft.

Die 45 ständigen Delegationen

Das Europäische Parlament verfügt derzeit über 45 ständige Delegationen.

Die Anzahl der ständigen Delegationen wurde im „Beschluss des Europäischen Parlaments über die Zahl der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen und der Delegationen in Ausschüssen für parlamentarische Kooperation und in multilateralen parlamentarischen Versammlungen" festgelegt.

In diesem Beschluss, der im April 2019 verabschiedet wurde, wurden die Delegationen aufgeführt, die in der neunten Wahlperiode (2019-2024) tätig sein würden, und in Regionen zusammengefasst.

Die Verteilung der Delegationen kann von einer Wahlperiode zur nächsten erheblich variieren. Beispielsweise befasste sich in der siebten Wahlperiode (2009-2014) eine Delegation mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro und Kosovo. Seit Mitte 2014 sind vier gesonderte Delegationen für diese Länder zuständig.

Das Parlament kann zudem als Reaktion auf politische Entwicklungen oder zur Teilnahme an Konferenzen oder sonstigen Veranstaltungen jederzeit beschließen, offizielle Gruppen von MdEP in Drittstaaten zu entsenden.

Zusammensetzung

Alle Delegationen haben dieselbe Struktur: Es gibt einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende, die von den Mitgliedern der Delegation gewählt werden.

Alle Mitglieder der Delegation werden von den Fraktionen des Parlaments ernannt; die Zusammensetzung der Delegation spiegelt das allgemeine politische Kräfteverhältnis im Parlament wider.

Jedes Mitglied des EP ist zugleich auch Mitglied einer ständigen Delegation. Manche MdEP gehören mehreren Delegationen an.

Die größten Delegationen sind gewöhnlich die, die an parlamentarischen Versammlungen teilnehmen, bei denen mehrere Parlamente zusammenkommen.

Beispielsweise nehmen 78 MdEP an dem halbjährlich stattfindenden Forum der Delegation des Europäischen Parlaments teil, das alle Parlamente der Staaten Afrikas sowie des Karibischen und Pazifischen Raums (AKP) zusammenbringt.

Eine solch große Delegation ist allerdings ungewöhnlich. Die meisten Delegationen des Europäischen Parlaments bestehen aus 20 oder weniger Mitgliedern. Die kleinsten bestehen aus lediglich acht Mitgliedern.

Vorschriften

Die Delegationen müssen strenge Vorschriften befolgen, die in mehreren Dokumenten und Beschlüssen festgelegt sind.

Zwei Artikel der Geschäftsordnung des Parlaments befassen sich speziell mit den Delegationen. Einige der für Ausschüsse geltenden Bestimmungen finden jedoch auch auf die Delegationen Anwendung.

In dem jüngsten Beschluss des Europäischen Parlaments über die Anzahl der Delegationen werden auch einige Verfahren näher beschrieben. In dem Beschluss ist detailliert festgelegt, in welcher Weise die Ausschüsse und Delegationen unter anderem mit Blick auf Reisen zusammenarbeiten sollten.

Die umfassendsten Vorschriften für Delegationen sind in einem offiziellen Dokument mit der Bezeichnung „Durchführungsbestimmungen für die Tätigkeit der Delegationen und für Reisen außerhalb der Europäischen Union" enthalten.

Darin wird das allgemeine Ziel der Delegationen genannt: „Kontakte zu den Parlamenten von Staaten zu unterhalten und zu fördern, die traditionell Partner der Europäischen Union" sind, und „die Werte, auf denen die Europäische Union beruht, [...] zu fördern."

In den Bestimmungen wird auch dargelegt, in welcher Weise die Delegationen des Parlaments den Standpunkten und Standards des Parlaments Rechnung tragen sollen.

In anderen Artikeln wird erläutert, welche MdEP an Delegationsreisen in Länder außerhalb der EU teilnehmen können. Um die Kosten niedrig zu halten, wird die Anzahl der Teilnehmer streng kontrolliert, wobei alle Reisen einer vorherigen Genehmigung bedürfen.

Beziehungen zu den Ausschüssen

Das Europäische Parlament verfügt über drei vollwertige Ausschüsse und zwei Unterausschüsse, die sich auf Aktivitäten außerhalb der EU konzentrieren („auswärtiges Handeln"). Diese Ausschüsse unterhalten privilegierte Beziehungen zu den Delegationen.

Die Ausschüsse und Delegationen halten sich gegenseitig über ihre Sitzungen und Diskussionen auf dem Laufenden und laden die Mitglieder des jeweils anderen Gremiums ein, sich an ihren Arbeiten und Aufgaben zu beteiligen, auch wenn sie in Länder außerhalb der EU reisen.

Unter den verschiedenen Ausschüssen spielt der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) die wichtigste Rolle für die Delegationen. Dieser Ausschuss koordiniert und übt die politische Kontrolle hinsichtlich der Tätigkeit der Delegationen aus. Er tut dies nicht nur für die ständigen Delegationen, sondern für alle MdEP, die im Rahmen der offiziellen Tätigkeiten des Parlaments in Länder außerhalb der EU reisen.

Der Ausschuss für internationalen Handel (INTA) arbeitet mit den Delegationen zusammen, wenn internationale Wirtschafts- und Handelsfragen auf der Tagesordnung stehen. Die für das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Cariforum zuständige Delegation steht in besonders engem Kontakt mit dem INTA-Ausschuss.

Schließlich koordiniert der Entwicklungsausschuss (DEVE) die Delegationen, die sich mit Entwicklungsfragen befassen. Dazu gehört etwa die Delegation für die AKP-Ländergruppe. Aber auch viele andere Delegationen arbeiten mit dem Entwicklungsausschuss zusammen.

Bevor eine Delegation mit gewählten Vertretern aus Ländern außerhalb der EU zusammentreffen kann, schlagen die Ausschüsse politische Themen vor, die die Mitglieder behandeln könnten oder sollten. Nach dem Treffen erstattet der Vorsitzende der Delegation dem AFET-Ausschuss Bericht.

Konzentration auf Demokratie und Menschenrechte

Viele Delegationen beziehen auch die Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen (DEG) des Europäischen Parlaments in ihre Tätigkeit ein. Dieses Gremium, das von den Vorsitzenden des AFET- und des DEVE-Ausschusses geleitet wird, überwacht die Bemühungen des Parlaments um die Stärkung von Demokratie und Menschenrechten in Ländern außerhalb der EU.

Eine der wichtigsten Tätigkeiten der Gruppe ist die Organisation von Wahlbeobachtungsmissionen.

Etwa zehn bis zwölf Mal pro Jahr reisen MdEP in Drittstaaten, um den Ablauf von Wahlen zu beobachten. Ihre Erfahrung als gewählte Vertreter verleiht der Bewertung des Wahlablaufs vor Ort politisches Gewicht.

Andere Projekte, die von der Koordinierungsgruppe Demokratie und Wahlen betreut werden, sollen den Parlamenten in Drittländern dabei helfen, stärker zu werden und ihr Potenzial voll auszuschöpfen.

„Freundschaftsgruppen" und sonstige inoffizielle Gruppen

Gelegentlich bilden MdEP inoffizielle Gruppen, um über die Beziehungen zu Drittländern zu diskutieren.

Diese „Freundschaftsgruppen", die mitunter von Lobbyisten oder ausländischen Regierungen finanziert werden, sind keine offiziellen Gremien des Europäischen Parlaments.

Wenn solche Gruppen ins Ausland reisen, genießen sie keinen offiziellen Status, und die EU-Vertretungen vor Ort bieten ihnen daher nicht die Unterstützung, wie sie den ständigen Delegationen gewährt wird. Diese Gruppen stimmen sich nicht mit den Ausschüssen ab und können nicht im Namen des Parlaments sprechen.

MdEP, die an solchen Gruppen teilnehmen, sind verpflichtet, ihren Status offenzulegen und die Arbeit der offiziellen Gremien des Parlaments nicht zu behindern.

EP-Delegationen: Akteure mit globaler Wirkung © European Parliament

Überblick und Zuständigkeiten

Die Delegationen unterhalten die internationalen Kontakte des Parlaments, bauen sie aus und tragen zur Stärkung der Rolle und Sichtbarkeit der Europäischen Union in der Welt bei.

Die Tätigkeiten der Delegationen sind daher auf der einen Seite darauf ausgerichtet, Kontakte zu den Parlamenten von Staaten zu unterhalten und zu fördern, die traditionell Partner der Europäischen Union sind. Auf der anderen Seite sollen sie dazu beitragen, die Werte, auf denen die Europäische Union beruht, namentlich die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit (Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union) in Drittstaaten zu fördern.

Für die internationalen Kontakte des Parlaments gelten die Grundsätze des Völkerrechts.

Die internationalen Kontakte des Parlaments sind darauf ausgerichtet, die parlamentarische Dimension der internationalen Beziehungen zu fördern, wann immer dies möglich und angezeigt ist.

(Artikel 3 der am 29. Oktober 2015 von der Konferenz der Präsidenten angenommenen Durchführungsbestimmungen für die Tätigkeit der Delegationen)