Mehr über die Abgeordneten
Jedes Land bestimmt selbst, in welcher Form die Wahlen durchgeführt werden, sofern die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie geheime Wahlen gewährleistet sind. Bei den Europawahlen gilt das Verhältniswahlrecht. Das Wahlalter ist 18 Jahre, mit Ausnahme von Österreich (16 Jahre). Die Sitze werden auf der Grundlage der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten zugeteilt. Etwas mehr als ein Drittel der MdEP sind Frauen. Die Mitglieder sind nach politischer Zugehörigkeit, nicht nach Staatsangehörigkeit gruppiert. MdEP verbringen ihre Zeit zum Teil in ihrem Wahlkreis, zum Teil in Straßburg – wo 12 Plenartagungen pro Jahr abgehalten werden – und zum Teil in Brüssel - wo zusätzliche Plenartagungen sowie Ausschuss- und Fraktionssitzungen stattfinden. Die Beschäftigungsbedingungen für Mitglieder sind im Abgeordnetenstatut von 2009 geregelt.