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Assistenten der Vizepräsidenten/der Quästoren
Die Assistenten der Vizepräsidenten und Quästoren sind Bedienstete auf Zeit des Europäischen Parlaments, die diese bei der Ausübung ihrer Aufgaben unterstützen, insbesondere in Bezug auf Sitzungen des Präsidiums, der Quästoren oder ihrer Arbeitsgruppen und auf den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Vizepräsidenten oder Quästors. Sie sind unter der Leitung und Aufsicht ihres jeweiligen Vizepräsidenten oder Quästors tätig, den sie nach Maßgabe der vom Präsidium festgelegten Bedingungen auch auf Dienstreisen begleiten können.
Akkreditierte Assistenten
Akkreditierte parlamentarische Assistenten (APA) werden von einem Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) oder mehreren MdEP (in einer Gemeinschaft) ausgewählt und per Arbeitsvertrag direkt beim Europäischen Parlament (EP) angestellt. Sie sind in den Räumlichkeiten des EP an einem der drei Arbeitsorte – Brüssel, Straßburg oder Luxemburg – tätig und unterstützen die MdEP unmittelbar bei ihrer Arbeit, und zwar unter der Leitung und auf Weisung der MdEP und auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens.
Örtliche Assistenten
Örtliche Assistenten haben Arbeitsverträge mit einem Mitglied geschlossen und unterstützen es in dem Mitgliedstaat, in dem es gewählt wurde. Für diese Arbeitsverträge gelten die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten.
Dienstleister
Ein Dienstleister ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Dienstleistungsvertrag mit einem Mitglied geschlossen hat und es in dem Mitgliedstaat, in dem es gewählt wurde, unterstützt. Die Dienstleistungen müssen einem bestimmten Zweck dienen, genau beschrieben sein und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats des Mitglieds stehen. Für Dienstleistungsverträge gelten die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten.
Zahlstellen
Eine Zahlstelle ist eine natürliche oder juristische Person, die in einem Mitgliedstaat dazu befugt ist, eine berufliche Tätigkeit auszuüben, in deren Rahmen (unter Zugrundelegung des nationalen Rechts und, falls anwendbar, des Unionsrechts) die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte von Arbeits- oder Dienstleistungsverträgen behandelt werden.
Praktikanten
Praktikanten haben eine Praktikumsvereinbarung mit einem Mitglied geschlossen. Mit Praktika kann ein Beitrag zur allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa geleistet und ein besseres Verständnis der Funktionsweise des Organs gefördert werden. Praktika können sowohl im EP als auch in dem Mitgliedstaat, in dem das Mitglied gewählt wurde, absolviert werden.
Genauere Angaben finden Sie im Abschnitt Regelungen für die Personalausstattung.